Vereinshaftung
Die Teilnahme an den Veranstaltungen unseres Skiclubs, einschließlich Skifahrten, Abfahrten und begleitender Aktivitäten, erfolgt stets auf eigene Gefahr der Teilnehmer. Jegliche Haftungsansprüche gegen den Verein, den Organisator oder dessen Mitglieder – aus welchen Gründen auch immer – sind vollumfänglich ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig (insbesondere bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit).
Nur Vereinsmitglieder genießen den üblichen Versicherungsschutz über den Badischen Sportbund. Nichtmitglieder oder Gäste sind daher verpflichtet, für einen ausreichenden persönlichen Schutz Sorge zu tragen, der weltweit – auch im Ausland – gilt, z. B. durch eine eigene Unfall- oder Sportversicherung.

.png)
